Detektivausweis

Detektivausweis

Detektivausweis, was bringt er?

Die Bezeichnung „Detektiv“ ist in Deutschland nicht geschützt. Daher darf jeder diese Bezeichnung führen und den Beruf ausüben. Alter, Bildung sowie eine vorhandene Eignung sind erst einmal völlig nebensächlich. Daraus ergibt sich ein praktisches Problem. Wie lässt sich ein echter Detektiv von einem Betrüger unterscheiden? Spätestens bei der Arbeit als Kaufhausdetektiv sollte man sich doch ausweisen können? Wäre ein Ausweis da nicht praktisch? Ganz so einfach ist es nicht, wie wir im Folgenden erläutern. Dieser Artikel erklärt, was es mit dem Detektivausweis auf sich hat – und wofür Sie ihn eventuell doch brauchen können. Vorausgesetzt, Sie drucken ihn nicht selbst.

Braucht ein Detektiv in Deutschland einen Ausweis?

Nein. Zur Berufsausübung als Detektiv bedarf es in Deutschland nur einer einzigen Voraussetzung. Das ist die Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung. Dazu gehört eine Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit, was bedeutet: Sie müssen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorweisen können. Dies geschieht, weil es sich dabei um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt (1). Ein Ausweis hingegen, wie er etwa Kriminalbeamten zur Legitimation dient, ist zur Berufsausübung nicht erforderlich. Er ist auch nicht üblich – mit einer Ausnahme, wie wir weiter unten erläutern. Die gängige Vorstellung des Privatermittlers mit gezücktem Ausweis passt also nicht zu deutschen Verhältnissen.

Gibt es einen echten Detektivausweis in DE?

Es gibt so einen Ausweis auch gar nicht, jedenfalls keinen echten. Wer einmal „Detektivausweis“ in eine beliebige Suchmaschine eingibt, bekommt zwar tausende Ergebnisse. Als echt lässt sich davon aber keiner bezeichnen, aus zwei Gründen: Weder benötigen Sie ihn zwingend zur Legitimation während Ihrer Berufsausübung. Noch stellt ihn eine Behörde aus, und fälschungssicher ist er schon gar nicht. Er hat auch keinerlei Wert, weil er zu keiner Handlung berechtigt. Noch einmal ganz klar: Einen echten Detektivausweis in DE werden Sie nirgendwo finden!

Was ist mit der Legitimation der Detektive in Österreich?

Etwas anders ist die Rechtslage inÖsterreich (2). Hier muss sich ein Berufsdetektiv oder eine Berufsdetektivin zwingend während der Berufsausübung legitimieren können. Falls dies vonseiten einer Behörde verlangt wird, muss die Legitimation jederzeit vorgezeigt werden. Wie sieht diese Legitimation aus: Sie beinhaltet ein aktuelles Foto des oder der Gewerbetreibenden. Damit lässt sich Missbrauch einschränken und die Gewerbeanmeldung nachweisen. Eine solche Legitimation ist somit Teil der Erlaubnis, das Gewerbe Berufsdetektiv überhaupt ausüben zu dürfen. Jeder Detektiv bekommt sie automatisch mit Abschluss der Anmeldung ausgehändigt. Hat ein Gewerbetreibender weitere Mitarbeiter, lässt sich auch für diese jederzeit eine Legitimation beantragen.

Was ist mit dem Ausweis, den Detekteien in DE ihren Angestellten teilweise ausdrucken?

Hierbei handelt es sich nicht um das, was landläufig als Detektivausweis verstanden wird. Es ist eine Art Mitarbeiterausweis, der lediglich die Zugehörigkeit zur betreffenden Firma bestätigt. Um Probleme mit Behörden zu vermeiden, kann es sich lohnen, einen solchen Ausweis mit sich zu führen. Damit lässt sich die Tätigkeit sowie die Identität der berufsausübenden Person rasch abfragen, jedenfalls rascher, als ohne solch einen Ausweis! Sonderrechte als Detektiv verleihen diese Ausweise jedoch nicht.

Hat ein Detektiv mit Ausweis mehr Rechte als ohne?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Detektivausweis vorweist, kann keinerlei Sonderrechte geltend machen. Für alle Detektive gelten damit dieselben Regeln während der Berufsausübung – ob sie einen Ausweis mit sich führen oder nicht! Was ein Detektiv darf, lernt er während seiner Ausbildung. Diese erfolgt am besten beim ZAD, das ist die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe, eine entsprechende Ausbildung. Nach zwei Jahren Berufsausübung darf man sich „Geprüfter Detektiv/Geprüfte Detektivin (ZAD)“ nennen. Einen Detektivausweis stellt aber auch diese Urkunde nicht dar!

Was ist mit den im Internet zum Download angebotenen Ausweisen?

Schauen Sie sich die Anbieter an, wird rasch klar, worum es sich dabei handelt. Fairerweise erwähnen die meisten das auch ausdrücklich: Dabei handelt es sich um Spielereien für eine Kinder- oder Mottoparty. Auch Filmschaffende zählen zu den Angesprochenen, keinesfalls aber echte Detektive. Erkennen lässt sich dies schon am Design: Häufig mit Detektivsymbolen wie Lupe oder künstlicher Bart verziert, ist es äußerst anregend für die kindliche Fantasie. Entsprechend großer Beliebtheit erfreut sich diese kreative Geburtstagsparty auch. Nach oben offen: Selbst Erwachsene betätigen sich oft gern als Hobbydetektive und freuen sich am Ende über den Detektivausweis. Er beweist allerdings nichts außer der erfolgreichen Teilnahme an einem Spiel. Ernsthaft in Betracht ziehen kann diese Ausdrucke niemand, der ein ernsthaftes Interesse am Berufsbild hat (3). Zudem sollte klar sein, dass ein Ausweis zum Selbstausdruck kein echter Ausweis sein kann: Sofern er zu irgendetwas berechtigt, darf man ihn nicht selbst ausstellen. Sonst ließen sich auch Personalausweis oder Führerschein am heimischen Computer ausdrucken!

Detektivausweis als Spielerei ist kein Ausweis im rechtlichen Sinn

Zeit, einmal zu klären, was überhaupt ein Ausweis ist: Er liegt in Schriftform vor und zählt zu den Urkunden. Er kann von einem Amt oder von privat ausgestellt sein, etwa von einer Firma für deren Angehörige. Er dient dem verbindlichen Identitätsnachweis desjenigen, der ihn mit sich führt. Zu seinem Besitz müssen auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa im Fall des Personalausweises die Staatsangehörigkeit. All diese Voraussetzungen ließen sich bei einem Detektivausweis schon daher schlecht erfüllen, weil sie nur zu einem Teil vorliegen. Schon beim verbindlichen Identitätsnachweis wird es schwierig, sobald Sie sich das Ganze zu Hause selbst ausdrucken. Eine übergeordnete Behörde gibt es eben sowenig, die dies vornehmen könnte. In Deutschland sind Detektive einfach Gewerbetreibende wie jeder andere auch. Eine Ausnahme stellen die Mitarbeiter einer Firma dar, welche einen Firmenausweis benutzen dürfen.

Was ein Detektivausweis bringt – und was nicht

Vorsicht: Wer als Detektiv nicht zwingend einen Ausweis benötigt, ihn aber dennoch mit sich führt, sollte sein Berufsverständnis überdenken. Ein solcher Ausweis ist in den meisten Fällen nicht nur nicht notwendig. Er ist sogar kontraproduktiv: Für das eigene Selbstverständnis nicht nötig, macht man sich damit nur lächerlich. Überhaupt sollte das Berufsbild einwandfreies Benehmen automatisch mit sich bringen. Ein weiterer Vorteil, weil sich dadurch Konfliktsituationen reduzieren lassen! Was also kann dieser Ausweis überhaupt bringen? Im Idealfall brauchen Sie ihn nicht. Mit der Ausnahme Firmenausweis, der Ihnen die Berufsausübung erleichtert, gibt es keinerlei Grund, einen Detektivausweis zu benutzen. Möglicherweise gibt er besonders Berufseinsteigern etwas mehr Sicherheit. Die zunehmende Erfahrung jedoch wird dies automatisch kompensieren. Das eigene Selbstverständnis sollte jedenfalls nie an einem Stück Papier hängen!

Was soll ich tun, wenn doch einmal jemand nach einem Ausweis fragt?

Abhängig ist dies von der Situation. Und natürlich von dem, der fragt: Davon hängen die weiteren Handlungen ab. Fragen kann die Polizei oder ein Privatmensch, der gerade überwacht wird. Außerdem kann es ein Kunde in einem Shop sein, sofern Sie als Kaufhausdetektiv arbeiten. Woraus auch immer Ihre Reaktion besteht, eines sollten Sie stets mit sich führen: Ihren Personalausweis. Stellt beispielsweise die herbeigerufene Polizei erste Fragen nach Ihrer Identität, reicht er zunächst aus. Misstrauischen Privatpersonen, die nach einem Detektivausweis fragen, sollten Sie erklären, was es damit auf sich hat. Denn immer noch ist in Deutschland die Annahme weit verbreitet, ein Detektiv müsse sich mit einem solchen Ausweis legitimieren.

Mache ich mich strafbar, wenn ich einen selbst ausgedruckten Detektivausweis nutze?

Die Gefahr ist größer, sich lächerlich zu machen. Vor allem, wenn Sie die Internetausweise nutzen: Denn solche Ausweise sind schon optisch als billige Kopie erkennbar, zudem lässt das Design keinen ernsthaften Zweck vermuten. Natürlich versuchen Sie nie, den Ausweis zu Handlungen zu nutzen, die sowieso strafbar sind. Als ernsthafter Detektiv haben Sie nicht nur eine gründliche Ausbildung mit Rechtskenntnis. Sie haben auch ein Berufsethos, welches Ihnen Derartiges verbietet.

Fazit Detektivausweis – was er bringt und was nicht

Einen amtlichen Detektivausweis gibt es in Deutschland nicht. Somit kann jeder und jede als Detektiv/in arbeiten, der dies wünscht und ein Gewerbe angemeldet hat. Nur die Mitarbeiter einer Firma erhalten häufig einen Ausweis, der ihre Firmenzugehörigkeit bestätigt. Sonderrechte sind damit aber nicht verbunden – eben sowenig wie mit der Nutzung eines der online verfügbaren Detektivausweise. Als ernsthafter Berufsausübender sollten Sie darauf verzichten: Er beschädigt Ihre Außenwirkung erheblich. Sein Design ist eher billig, da er für Mottopartys oder Kindergeburtstage gedacht ist.

Quellen

www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/ausweise-fuer-bestimmte-berufe.html
www.tkkg.de/spiel-und-spass/downloads

Foto: Depositphotos.com – oneinchpunch

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