Militär Taschenlampe

Taktische Taschenlampe

Welche Stärke ist erlaubt, was ist in Österreich oder Deutschland verboten

Die einen nennen es Militär Taschenlampe, die anderen sprechen von einer taktischen Lampe: Gemeint ist jeweils die Taschenlampe, die Polizei, Sicherheitsdienste und Militär nutzen. Die besonders starke Taschenlampe erzeugt ein Licht von mehr als 1.000 Lumen und ist extrem robust. Diese beiden Eigenschaften sind der Grund, warum die Lampe auch in der Selbstverteidigung genutzt wird. Das helle Licht kann blenden, die Lampe selbst wird zum Schlagstock.

Allerdings haben die bei Militär und Polizei genutzten Lampen einige zusätzliche Funktionen. Der Lichtstrahl kann beispielsweise stark gebündelt werden. Dann reicht er über ungewöhnlich hohe Distanzen bis zu mehreren Hundert Metern. Andere Funktionen wie die Strohboskop-Einstellung dienen dazu, etwaige Angreifer zu verwirren. Und die Lampe dient nicht zuletzt als Signalgeber: Ein Knopf erlaubt das Senden von Lichtsignalen wie beispielsweise das SOS-Zeichen, basierend auf dem Morse-Code.

Welche Taschenlampe verwendet das Militär in Österreich und Deutschland?

Die Ausrüstung der deutschen Bundeswehr wird von dem Unternehmen Rheinmetall Defence Electronics gestellt, zugehörig de Rheinmetall Gruppe. Das Unternehmen liefert ein komplettes Paket an Ausrüstung, wozu neben den Waffen samt Zielvorrichtungen auch Lichtquellen gehören. Es handelt sich hier um zwei LED Lampen, nämlich den Lumenator und das LLM-VR (kurz für Laser light Module Vario-Ray). Letztere Lampe ist der Nachfolger des LLM01. Beide Taschenlampen können an einer Waffe befestigt werden. Dadurch ist es möglich, auf kurzen Distanzen extrem gute Sicht zu haben.

Von diesen beiden Geräten kommt die Lumenator dem, was man sich gemeinhin unter einer taktischen Taschenlampe für das Militär vorstellt, sehr nahe. Die Lampe kann zwischen 90 und 1.000 Lumen Lichtleistung bringen und verfügt zusätzlich über einen Infrarot-Modus. Alle Funktionen werden über Knopfdruck bedient. Stroboskop und Fernbedienung sind inklusive, und die Lumenator ist bis zu einer Tiefe von 30 Metern wasserdicht. Als Militär Taschenlampe wird sie optional am Sturmgewehr befestigt. Diese Funktion hat das LLMVR ebenfalls. Extrem starke Leuchtkraft und Infrarot sind beim LLM-VR vorhanden, zusätzlich steht ein Laser zur Zielerfassung zur Verfügung. Das LLM-VR ist allerdings als Ergänzung zur Zielvorrichtung konzipiert worden, weniger als eigenständige Taschenlampe. Mit einer Lichtleistung von 650 Lumen ist es nicht so leistungsstark. Aber auch diese Lampe ist bis zu einer Tiefe von 30 Metern wasserdicht und kann per Fernbedienung gesteuert werden.

Das sind zwei taktische Taschenlampen, die beim deutschen Militär eingesetzt werden. Tatsächlich gibt es jedoch keine einheitlichen Standards. Und das ist bei der Polizei und bei Sicherheitsdiensten nicht anders. Auch beim österreichischen Militär und beim US-Militär werden verschiedene Lampen genutzt.

Warum sind Taschenlampen zum Anbringen auf Waffen verboten?

Die Rechtslage erlaubt in Deutschland durch das Waffengesetz nicht, irgendeine Art von Zielbeleuchtung oder -markierung an Schusswaffen zu befestigen. Generell ist Privatpersonen jede Art von Zielbeleuchtung verboten, die zur Montage an Schusswaffen konzipiert ist. In Österreich sind die sogenannten Gewehrscheinwerfer dagegen seit dem 1. Januar 2019 erlaubt.

Die Formulierung lässt es schon ahnen: Es ist nicht nur die Taschenlampe, die nicht an der Waffe montiert werden darf. Auch andere Lichtquellen zur Zielbeleuchtung wie beispielsweise Laser und Projektoren dürfen nicht an Waffen befestigt werden. Das betrifft zumindest Privatpersonen. Im Militär gelten andere Standards, und hier wird das taktische Licht auch tatsächlich an der Waffe befestigt. Je nach Schusswaffe kann die Taschenlampe unter dem Lauf oder seitlich vom Lauf angebracht werden. Wichtig: Zu Hause nicht ausprobieren!

Darf ich dennoch so eine Taschenlampe besitzen?

Es ist in Deutschland nicht verboten, eine taktische Taschenlampe zu besitzen. Aber einige Funktionen, mit denen diese Lampen bisweilen ausgestattet werden, sind durchaus verboten. Das betrifft insbesondere den bei asiatischen Modellen häufig verbauten Elektroschocker. Lampen mit so einem Elektroschocker fallen unter das Waffengesetz und dürfen aufgrund des fehlenden PTB-Prüfzeichens nicht genutzt werden. Auch der Besitz ist verboten. Bei Modellen, die in ihrem Design einem Schlagstock ähneln, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Denn Schlagstöcke werden in Deutschland als Hiebwaffen eingestuft und dürfen ebenfalls nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Eine taktische Taschenlampe, die nur zu Hause im Tresor liegt, ist allerdings nutzlos. Dementsprechend wenig Sinn macht der Besitz.

Welche Art von Taschenlampe wird von der Polizei verwendet?

Bei Polizei und Sicherheitskräften sind ganz unterschiedliche Modelle im Einsatz. Denn inzwischen bieten viele Hersteller das sogenannte taktische Licht an. Es gibt keine Vorschriften, welche Modelle genutzt werden müssen – insofern können sich die Sicherheitskräfte ihre Ausrüstung frei zusammenstellen. wichtig ist nur, dass die Stabtaschenlampen hell genug sind (1.000 Lumen oder mehr), an Ausrüstung und Waffen befestigt werden können und mit verschiedenem Zubehör auch als Warnsignal einsetzbar sind. Stroboskop-Funktion, Infrarot und das Senden von SOS gehören zum Standard.

Wieviel Lumen sind erlaubt?

Es gibt in Deutschland tatsächlich keine Einschränkung. Erlaubt ist, was gefällt. Taschenlampen mit mehr als 1.000 Lumen machen allerdings wenig Sinn, denn die tatsächliche Reichweite und Lichtleistung hängt nicht allein von den Lumen ab. Viel wichtiger ist der Aufbau der Lampe. Außerdem muss eine Taschenlampe effizient sein. Eine hohe Lichtleistung ist völliger Unfug, wenn die Batterien oder das Akku-Pack nach wenigen Minuten den Geist aufgeben. Daher sollte man bei einem taktischen Licht nicht unbedingt auf die Lumen achten, sondern auf die Konstruktion der Lampe, die Funktionen und die Effizienz inklusive der Leuchtdauer.

Nutzt das Militär im Ausland andere Taschenlampen

Andere Länder, andere Sitten – in jedem Land dürfte das Militär eine andere Art von taktischer Lampe nutzen. Die Funktionen und de rAufbau sind sich jedoch meist ähnlich oder gar gleich. Derzeit (Stand 2021) sind in den USA Modelle wie Firstlight USA und Surefire im Gebrauch. Diese stärksten Modelle schaffen maximal 1.500 Lumen und sind in dieser Leistung auf die durchschnittliche Dauer der Einsätze von 1,5 bis 2 Stunden begrenzt, heißt es. Die Lampen können im US Militär an Waffe, Helm oder Ausrüstung befestigt werden, wie das bei den in Deutschland gängigen Modellen auch der Fall ist. Sie sollen die Zielvorrichtung ergänzen und die Sicht von Personen bei Konfrontationen einschränken.

Kann man sich mit einer Taschenlampe selbst verteidigen, und wie genau funktioniert das?

Stabtaschenlampen, und das sind taktische Lampen, können zur Selbstverteidigung genutzt werden. Das helle Licht blendet und verwirrt angreifende Personen. Vor allem die Stroboskop-Funktion ist dafür geeignet. Da solche Verwirrung aber nur jeweils kurz anhält, sollte man schnell das Weite suchen. Viele Taschenlampen haben einen integrierten Alarm, der über einige Hundert Meter weit hörbar ist. Auch das kann als Verteidigungstaktik eingesetzt werden. Denn der schrille Ton gellt in den Ohren und schreckt ab. Hilft das alles nichts, kann eine stabil konstruierte Stabtaschenlampe immer noch als Hiebwaffe zum Einsatz kommen. Allerdings sollte man nicht auf Kopf, Hals, Brust oder Genitalien zielen. Denn dort verursachen Schläge mit so einer Lampe schwere bis tödliche Verletzungen. Zur Selbstverteidigung reicht es normalerweise aus, auf einen der leicht zu treffenden großen Muskeln zu zielen. Das ist schmerzhaft, kann Knochenbrüche verursachen und schreckt ab.

Darf man mit einer taktischen Taschenlampe wirklich nicht in die Luft leuchten?

Der gesunde Menschenverstand verbietet es ohnehin, mit jedwelcher Taschenlampe ziellos oder gar zielgerichtet auf Hubschrauber oder Flugzeuge in den Himmel zu leuchten. Dazu werden keine Gesetze benötigt. Wer mit einer solchen Tat Schaden anrichtet, wird selbstverständlich belangt.

Fazit: Taktisches Licht in Privathand eher uninteressant

Wenn es einfach nur darum geht, draußen nachts etwas Licht zu haben, ist eine normale Taschenlampe völlig ausreichend. Es muss kein taktisches Licht sein, da man sich damit unter Umständen als Privatperson verdächtig macht. Verboten ist der Besitz für Privatpersonen trotzdem nicht, solange sich keine Elektroschocker oder andere verbotene Zusatzfunktionen an der Lampe befinden.

Quellen:

Praxistipp Chip
Defport

Selbstverteidigung beherrschen

Foto: Depositphotos.com – photographee.eu

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