Buchhaltung in Dänemark für ausländische Unternehmen – Wichtige Fakten

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Dänemark ist eines der unternehmerfreundlichsten Länder Europas und zieht viele ausländische Unternehmen an. Ein zentraler Aspekt der Geschäftsführung in Dänemark ist die Buchhaltung, die nach klaren gesetzlichen Vorschriften geführt werden muss. Unternehmer, die in Dänemark ein Unternehmen gründen oder eine Niederlassung betreiben möchten, müssen sich mit den lokalen Buchhaltungs- und Steuerpflichten vertraut machen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Buchhaltung in Dänemark

In Dänemark wird die Buchhaltung durch das dänische Buchhaltungsgesetz (Bogføringsloven) und das Jahresabschlussgesetz (Årsregnskabsloven) geregelt. Diese Gesetze definieren die Anforderungen an die Buchführung und Finanzberichte, die jedes Unternehmen einhalten muss.

Alle Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Dänemark sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen und steuerliche Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört die systematische Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben sowie die pünktliche Einreichung von Steuer- und Mehrwertsteuererklärungen.

Die dänische Steuerbehörde SKAT überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Daher ist es für ausländische Unternehmen besonders wichtig, sich frühzeitig mit den dänischen Buchhaltungsregeln vertraut zu machen.

Die Buchhaltung in Dänemark ist modern, aber streng reguliert. Ausländische Unternehmen müssen sich mit den lokalen Vorschriften vertraut machen, um ihre Buchhaltungs- und Steuerpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

Welche Unternehmen sind buchführungspflichtig?

In Dänemark sind alle registrierten Unternehmen verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Dazu gehören:

  • Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS – Anpartsselskab)
  • Aktiengesellschaften (A/S – Aktieselskab)
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen (Filial af udenlandsk virksomhed)
  • Personengesellschaften (Interessentskab – I/S)

Die Anforderungen an die Buchführung können je nach Unternehmensform und Größe unterschiedlich sein. Während Einzelunternehmen weniger strenge Buchhaltungspflichten haben, müssen Kapitalgesellschaften detaillierte Jahresabschlüsse einreichen.

Grundlegende Buchhaltungspflichten in Dänemark

Jedes in Dänemark tätige Unternehmen muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen. Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Dokumentation aller finanziellen Transaktionen
  • Erstellung eines Jahresabschlusses (je nach Unternehmensgröße verpflichtend)
  • Aufbewahrung aller Buchhaltungsunterlagen für mindestens fünf Jahre
  • Regelmäßige Einreichung der Mehrwertsteuererklärung (Moms)
  • Digitale Steuererklärung über das SKAT-System

Viele Unternehmen beauftragen Buchhalter oder Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Zudem gibt es zahlreiche Buchhaltungsprogramme, die den Prozess erleichtern.

Steuerliche Verpflichtungen für ausländische Unternehmen in Dänemark

Körperschaftsteuer (Erhvervsskat)

Die Körperschaftsteuer in Dänemark beträgt 22 % des zu versteuernden Einkommens. Unternehmen mit steuerpflichtigen Einkünften müssen jährlich eine Steuererklärung bei der Steuerbehörde SKAT einreichen.

Falls ein ausländisches Unternehmen eine Niederlassung in Dänemark hat, hängt die Steuerpflicht davon ab, ob das Unternehmen in Dänemark eine feste Betriebsstätte hat. In diesem Fall muss das Unternehmen auch dort Körperschaftsteuer zahlen.

Mehrwertsteuer (Moms)

Die dänische Mehrwertsteuer beträgt 25 % und wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Jahresumsatz über 50.000 DKK (ca. 6.700 EUR) liegt.

Die Mehrwertsteuerabrechnung kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen, abhängig vom Umsatz des Unternehmens. Alle Mehrwertsteuererklärungen müssen elektronisch über das System TastSelv Erhverv der Steuerbehörde eingereicht werden.

Falls ein ausländisches Unternehmen in Dänemark Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, muss es möglicherweise eine dänische Mehrwertsteuernummer beantragen und die Umsatzsteuer direkt in Dänemark abführen.

Lohnsteuer und Sozialabgaben

Unternehmen, die Mitarbeiter in Dänemark beschäftigen, müssen Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen. Dazu gehören:

  • Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag) von 8 % auf das Bruttogehalt
  • Einkommensteuer des Arbeitnehmers, die abhängig vom Gehalt progressiv berechnet wird
  • Beiträge zur Rentenversicherung (ATP)

Die Anmeldung von Mitarbeitern und die Abführung von Sozialabgaben erfolgt über das digitale System eIndkomst der Steuerbehörde.

Jahresabschlüsse und Finanzberichte

Die Anforderungen an Jahresabschlüsse hängen von der Größe des Unternehmens ab. In Dänemark gibt es vier Kategorien von Unternehmen:

  1. Mikrounternehmen – Jahresumsatz unter 8 Mio. DKK
  2. Kleine Unternehmen – Jahresumsatz zwischen 8 und 89 Mio. DKK
  3. Mittlere Unternehmen – Jahresumsatz zwischen 89 und 313 Mio. DKK
  4. Große Unternehmen – Jahresumsatz über 313 Mio. DKK

Größere Unternehmen müssen detaillierte Finanzberichte erstellen und eine externe Wirtschaftsprüfung durchführen lassen. Die Jahresabschlüsse müssen innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende beim dänischen Unternehmensregister Erhvervsstyrelsen eingereicht werden.

Digitale Buchhaltung in Dänemark

Die dänische Regierung setzt stark auf digitale Verwaltung. Unternehmen können ihre Steuererklärungen und Finanzberichte vollständig online einreichen.

Beliebte Buchhaltungssoftware in Dänemark umfasst:

  • Dinero – ideal für kleine Unternehmen
  • e-conomic – weit verbreitet unter mittelständischen Unternehmen
  • Billy – besonders für Start-ups geeignet
  • Visma eAccounting – für größere Unternehmen mit komplexeren Anforderungen

Diese Programme ermöglichen eine einfache Verwaltung von Buchhaltungs- und Steuerprozessen.

Externe Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Nicht alle Unternehmen in Dänemark müssen eine externe Wirtschaftsprüfung durchführen lassen. Eine Prüfung ist jedoch erforderlich für:

  • Große Kapitalgesellschaften (A/S)
  • Unternehmen mit bestimmten Umsatz- und Bilanzwerten
  • Unternehmen mit speziellen regulatorischen Anforderungen

Viele ausländische Unternehmen beauftragen Steuerberater oder Buchhaltungsbüros in Dänemark, um sicherzustellen, dass sie alle steuerlichen und buchhalterischen Verpflichtungen korrekt erfüllen.

Strafen für Verstöße gegen Buchhaltungs- und Steuerpflichten

Unternehmen, die gegen die Buchhaltungs- oder Steuerpflichten verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Bußgelder für verspätete oder unvollständige Steuererklärungen
  • Nachzahlungen und Zinsen bei falscher Steuerabrechnung
  • Strafrechtliche Maßnahmen bei Steuerhinterziehung

Daher ist es ratsam, alle Fristen genau einzuhalten und im Zweifelsfall einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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